Hannover. Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Inrechnungstellung von zusätzlichen Einsatzkosten bei Hochrisikospielen erklärt Niedersachsens Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens:.
„Ich begrüße sehr, dass das Bundesverfassungsgericht mit der heutigen Entscheidung Klarheit geschaffen hat: Wenn zu erwarten ist, dass es bei einer kommerziellen Veranstaltung wie einem Hochrisikospiel zu einer Eskalation der Gewalt kommt, darf der Staat die Veranstalter für zusätzlich anfallende Einsatzkosten zur Kasse bitten. Ich hoffe sehr, dass dieses Urteil bei DFB, DFL und Vereinen in seiner ganzen Tragweite erfasst wird und endlich für ein Umdenken im Umgang mit gewaltbereiten Anhängern sorgt.
Wir werden die Entscheidung des Gerichts nun sehr genau analysieren und die weiteren Schritte für Niedersachsen sorgsam abwägen. Fest steht, dass wir in Niedersachsen ohnehin erst dann Gebühren erheben könnten, wenn wir eine entsprechende gesetzliche Regelung schaffen. Bei der bevorstehenden Novelle des NPoG wird dieses Thema dementsprechend intensiv diskutiert werden. Ich bleibe auch nach der heutigen Entscheidung bei meiner Haltung, dass ich die Ausstellung von Gebührenbescheiden nicht für die Lösung des Problems halte. Mein vorrangiges Ziel bleibt, dass die Vereine die Gewalt in ihren Stadien in den Griff bekommen und es gar nicht erst zu Polizeieinsätzen kommen muss. Neben den Bemühungen, die wir dazu im engen Dialog mit den Vereinen und der Polizei ergreifen, habe ich die klare Erwartungshaltung, dass der DFB und die DFL das Thema Sicherheit im Stadion endlich ernst nehmen, ihre bestehenden Regularien durchsetzen und zeitnah weitere Vorschläge zur Reduzierung der Gewalt präsentieren. Wenn sich an der Situation auch weiterhin keine nachhaltigen Verbesserungen ergeben, werden wir jedoch nicht umhinkommen, ebenfalls Gebühren zu erheben.“