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Bei Kontrolle Pistole statt Fahrkarte gezeigt – Zugriff durch Bundespolizei

Region. Bei der Fahrkartenkontrolle konnte der 57-Jährige keinen gültigen Fahrschein vorweisen. Doch anstatt, wie üblich, die Personalien für eine Fahrpreisnacherhebung auszuhändigen, lüftete er seine Jacke und zeigte auf seine mitgeführte Pistole. Der Zugbegleiter reagierte richtig - er räumte das Abteil und alarmierte die Bundespolizei in Hannover. .

Die räumte ihrerseits den Bahnsteig sowie die Treppenabgänge und Teile des Personentunnels um eine Gefährdung für andere Reisende auszuschließen. Bei Eintreffen des Zuges griffen die Bundespolizisten zu. Mit robuster Ausstattung wurde der Bremerhavener überwältigt und die Pistole sichergestellt. Bei der Festnahme leistete der alkoholisierte Mann Widerstand und musste gefesselt werden. Die Waffe entpuppte sich im Nachhinein als so genannte "Anscheinswaffe". Eine Absuche des Abteils nach weiteren gefährlichen Gegenständen verlief ohne Ergebnis. Gegen den gebürtigen Großenknetener wird nun wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz, Erschleichen von Leistungen sowie Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt.

Nicht nur der Reisende wird durch diese Art von Waffen verunsichert und verängstigt - die Maßnahmen der eingesetzten Polizeikräfte sind darauf ausgerichtet, dass es sich bei dieser Art von Waffen um echte und einsatzbereite handelt; entsprechend robust ist auch die polizeiliche Vorgehensweise. Der Gesetzgeber verbietet das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit, die den Anschein erwecken, sie seien echt. Verstöße gegen das Führen solcher Waffen können bis zu 10.000 Euro geahndet werden.