Neustadt. Am frühen Sonntagmorgen, 13. April, kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung des Polizeikommissariats Neustadt gegen 0.50 Uhr den Fahrzeugführer eines Renault Megane auf der Mecklenhorster Straße..
Die Kontrolle ergab, dass der 20-jährige Neustädter das Auto ohne die benötigte Pflichtversicherung im Verkehrsraum führte. Aufgrund dessen wurde ihm die Weiterfahrt untersagt. Er muss sich nun wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.