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Auch E-Scooter brauchen eine Kfz-Haftpflichtversicherung

Barsinghausen. Am 01. Juli, um 07.33 Uhr wurde eine Frau aus Barsinghausen in der Stoppstraße in Kirchdorf auf einem Elektrokleinstfahrzeug, einem sog. E-Scooter, kontrolliert. Während der Polizeikontrolle stellte sich heraus, dass für das Kraftfahrzeug kein Versicherungsschutz bestand. Dies ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz unter Strafe gestellt, so dass die Beamten ein entsprechendes Strafverfahren einleiteten..

 Die Weiterfahrt wurde auch in diesem Fall verhindert. Die Polizei Barsinghausen weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass auch für die sog. E-Scooter in der Regel eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss. Bei Verkehrsunfällen kann es sonst zu gravierenden haftungsrechtlichen Problemen im Fall von Sach- und Personenschäden kommen.
Während einer Verkehrskontrolle wurde ein 25-jähriger BMW-Fahrer aus Barsinghausen auf der Landstraße 392, zwischen Landringhausen und Groß Munzel, kontrolliert. Schnell wurde durch die Beamten erkannt, dass der 25-Jährige eine unzulässige Abgasanlage in seinem Pkw verbaut hat. Den Betroffenen erwartet ein nun Verwarngeld. Darüber hinaus muss er den Mangel am Pkw nun schnellstmöglich beheben.