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Aller guter Dinge sind zwei

Empelde.

Am Samstag, um 2.50 Uhr, führten Beamte des Polizeikommissariats (PK) Ronnenberg eine allgemeine Verkehrskontrolle in der Löwenberger Straße in Empelde durch. Während dieser Kontrolle bemerkten die Beamten unabhängig von der Kontrollsituation einen 20-jährigen Rollerfahrer aus Ricklingen, der in die Löwenberger Straße einbiegen wollte und dabei die Kontrolle seines Rollers verlor und stürzte. Die Beamten begaben sich sofort zum verunfallten Rollerfahrer. Dieser war jedoch schon im Begriff, seinen Roller aufzurichten, um vor den heraneilenden und helfenden Beamten zu flüchten.
Der Rollerfahrer wurde am Arm ergriffen und an einer Flucht gehindert. Der Grund für den Fluchtversuch wurde schnell klar: Der Rollerfahrer stand erheblich unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken. Ein folgender Atemalkoholtest ergab eine Konzentration von 1,43 Promille. Zudem war der Rollerfahrer nicht im Besitz eines Führerscheins und den Roller hat er unerlaubt in Gebrauch genommen. Der Rollerfahrer wurde im Anschluss der hiesigen Wache zugeführt und es wurde ihm eine Blutprobe entnommen.
Da er sich wenig einsichtig und widerspenstig zeigte, blieb er noch zur Ausnüchterung im Gewahrsam des PK. Der Roller wurde zwischenzeitlich zum Zwecke der Eigentumsicherung durch ein örtlich ansässiges Abschleppunternehmen geborgen. Um 6.10 Uhr wurde der 20-Jährige aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen. Aber anstatt sich einfach nach Hause zu begeben, hat er das örtlich ansässige Abschleppunternehmen aufgesucht und sich dort unter einem Vorwand Zutritt zum Roller verschafft. In einem günstigen Moment gelang es ihm, sich mit dem Roller vom Grundstück zu entfernen, um dann direkt einer Funkstreifenbesatzung des PK Ronnenberg zufällig in die Arme zu fahren. Diese versuchten den Rollerfahrer zu stellen, allerdings gelang ihm dieses Mal die Flucht. Jedoch konnte er im Rahmen der Nahbereichsfahndung festgestellt und erneut vorläufig festgenommen werden. Da er immer noch unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand, ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,05 Promille, wurde er erneut dem PK Ronnenberg zugeführt, wo ihm eine weitere Blutprobe entnommen wurde. Zusätzlich muss er sich erneut wegen Fahren ohne Führerschein, Trunkenheit im Verkehr, unbefugte Ingebrauchnahme eines Kraftfahrzeuges und, da er den sichergestellten Roller vom Gelände des Abschleppunternehmens entwendet hat, wegen Verwahrbruchs verantworten. Weitere Straftaten konnte der 20-jährige dann nicht mehr begehen, da er anschließend in Absprache von seinem Vater abgeholt wurde. Zusätzlich wurde der Roller durch das Abschleppunternehmen an den Halter ausgehändigt.