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Acht Jahre Jugendknast für den Raser (18)

Standardbild.

Region.

Die erste große Jugendkammer des Landgerichts Hannover hat einen 18-Jährigen wegen Mordes, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Diebstahl zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt. Gleichzeitig hat das Gericht die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Zuvor sollen jedoch eineinhalb Jahre der Jugendstrafe vollstreckt werden. Außerdem darf ihm die Verwaltungsbehörde vor Ablauf von vier Jahren keine Fahrerlaubnis erteilen.

Dem Mann wurde vorgeworfen, an einem Sonntagmorgen im Juni mit einem am hannoverschen Schützenplatz gestohlenen Mercedes SLK bei hoher Geschwindigkeit durch die Bahnhofstraße gefahren zu sein, wobei der Wagen einen 82-jährigen erfasste. Der Mann starb an diesen Verletzungen. Der Angeklagte hatte im Prozess angegeben, vor dem Geschehen  so viel getrunken zu haben, dass er sich nur noch bruchstückhaft erinnern könne. Die Verteidigung hatte beantragt, den jungen Mann nur wegen fahrlässiger Tötung zu einem Dauerarrest zu verurteilen, er habe keinen Tötungsvorsatz gehabt.

Dem folgte die Jugendkammer nicht: Der Angeklagte habe vorsätzlich und aus Verdeckungsabsicht gehandelt, um nicht bei dem Pkw-Diebstahl erwischt zu werden. Auch aus dem zeitlichen Ablauf der Tat ergebe sich, dass der Angeklagte nicht so betrunken gewesen sei, dass er die Konsequenzen nicht mehr habe überblicken können. So sei der junge Mann, der keinen Führerschein hat, mühelos mit einem Schaltwagen zurecht gekommen, habe zunächst noch tanken wollen und dann auf ein Anhaltezeichen einer Polizeistreife adäquat reagiert, indem er rechts geblinkt und angehalten habe. Erst beim Befahren der Fußgängerzone habe der Angeklagte stark beschleunigt, obwohl sich dort offensichtlich Passanten aufhielten. Nach den gerichtlichen Feststellungen kollidierte der Mercedes mit dem Opfer bei mindestens 59 Stundenkilometern. Der Angeklagte bereute laut Angaben des Gerichts die Tat aufrichtig. Er erklärte, dass es für ihn unerträglich sei, einen Menschen getötet zu haben. Das Verfahren fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Der Angeklagte kann das Urteil binnen einer Woche mit der Revision anfechten. Dann müsste der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Entscheidung auf Rechtsfehler untersuchen.