Region. In der Nacht von Samstag zu Sonntag, 15. April, kontrollierten Beamte der Polizeidirektion Hannover gemeinsam mit Netzwerkpartnern im Kontext der Bekämpfung von kriminellen Strukturen insgesamt 32 Gewerbeobjekte. Die Maßnahmen fanden im gesamten Stadt- und Regionsgebiet Hannovers statt. Im besonderen Fokus der behördenübergreifenden Aktion standen hierbei steuerrechtliche, baurechtliche und arbeitsrechtliche Missstände. Ein weiteres Augenmerk wurde insbesondere auf strafrechtliche Verstöße im Kontext des illegalen Glücksspiels gelegt. Insgesamt konnten durch die beteiligten Institutionen dabei über 150 Verstöße festgestellt werden.
"Unser Konzept für solche Verbundkontrollen ist voll aufgegangen. Durch die Teamarbeit mit den anderen Behörden ist es uns gelungen, weitere Erkenntnisse und Ermittlungsansätze für Ermittlungsverfahren im Bereich der Organisierten Kriminalität zu gewinnen, um beispielsweise illegale Geldströme besser verfolgen zu können. Zudem möchte ich betonen: Bei dieser Anzahl der Kontrollen keinen Widerstand verzeichnen zu können, ist ein toller Erfolg", so Polizeioberkommissar Herrmann, welcher den Einsatz leitete.
Neben den Einsatzkräften der Polizeidirektion Hannover waren die Bundespolizei, das Landeskriminalamt Niedersachsen, die Abteilung des niedersächsischen Innenministeriums für illegales Glücksspiel, das Hauptzollamt, das Gewerbeaufsichtsamt sowie die Gewerbeprüfung, die Steuerfahndung und diverse Teams aus Ordnungsämtern und die Region Hannover an der groß angelegten Kontrollaktion beteiligt. Unter anderem war auch ein Drogenspürhund im Einsatz.
Über 150 Verstöße, darunter sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten, konnten die eingesetzten Kräfte feststellen. Bei Personenkontrollen konnten diverse Messer, Teleskopschlagstöcke, Pfeffersprays und Baseballschläger beschlagnahmt werden. Der Drogenspürhund, ein deutscher Schäferhund, erschnüffelte zudem unter anderem Kokain und Marihuana. Weiterhin gelang es der Steuerfahndung, mehrere Unregelmäßigkeiten in Kassenführungen der Betriebe aufzudecken. Der Zoll beschlagnahmte unversteuerten Shishatabak im niedrigen dreistelligen Kilogramm-Bereich und deckte mehrere Fälle von Schwarzarbeit auf.
Zusätzlich beschlagnahmte die Polizei insgesamt 26 unzulässige Geldspielgeräte und ein verbotenes Sportwettenannahmegerät. Diese Geräte können in Teilen innerhalb weniger Monate mehr als 100.000 Euro Gewinn für die Aufsteller erzielen und sind aufgrund unbegrenzter Spielmöglichkeiten besonders gefährlich für Personen, die an einer Glücksspielsucht leiden. Außerdem wurden Geldbeträge im mittleren fünfstelligen Bereich eingezogen. Auch wurden illegale Videoüberwachungsanlagen innerhalb mehrerer Gewerberäumlichkeiten festgestellt.
Die hierzu eingeleiteten Verfahren richten sich unter anderem nach dem Waffengesetz, dem Betäubungsmittelgesetz und der Datenschutzgrundverordnung.
Darüber hinaus wurden zahlreiche Zuwiderhandlungen gegen die Niedersächsische Bauordnung, das Gewerberecht und das Arbeitsrecht aufgedeckt. Es gelang jedoch auch eher ungewöhnliche Verstöße wie solche gegen das Lebensmittelrecht oder die Preisaushangsverordnung zu ahnden.
Besonders unklug stellte sich ein Gewerbetreibender in Garbsen an: Er legte eine Anleitung zur Manipulation an Glücksspielautomaten gut sichtbar für die Einsatzkräfte neben dem Gerät aus.
Den Betreibern der Lokalitäten drohen nun diverse Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren. Polizeioberkommissar Herrmann zieht nach Abschluss des Einsatzes folgendes Fazit: "Durch unser zielgerichtetes und differenziertes Vorgehen haben wir es geschafft, einerseits konsequent zu handeln, anderseits aber eine Stigmatisierung von unbeteiligten Gästen und den Eindruck, dass Shishabars per se gefährlich oder kriminell wären zu vermeiden".