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Tierquälerei und Jagdwilderei

Symbolbild. Quelle: Pixabay.

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Barsinghausen. In der Zeit von Anfang Juli bis Ende August schoss im Jagdrevier Eckerde ein bislang unbekannter Täter unberechtigt mittels Schrot auf einen Rehbock. Dieser erleidet dadurch diverse Verletzungen.

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Durch einen berechtigten Jagdpächter kann eine weitere Schrothülse im Jagdbereich aufgefunden werden. Das Verwenden von Schrotmunition für, unter anderem Rehwild, ist verboten.
Durch die Polizei Barsinghausen wurde ein Strafverfahren wegen Jagdwilderei /Tierquälerei gegen Unbekannt eingeleitet. Die Ermittlungen dauern an.
Die Polizei Barsinghausen bittet Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, sich unter der Telefonnummer 05105-5230 zu melden.