Anzeige
Anzeige
Anzeige

Großeinsatz im Schulzentrum Spalterhals – Stadt äußert sich nach über einem Jahr zu den Kosten

Archivbild. Feuerwehreinsatz im Schulzentrum am Spalterhals am 13.03.2023.

Anzeige
Anzeige

Barsinghausen. Am Montag, 13. März 2023, kam es am Schulzentrum am Spalterhals zu einem Großeinsatz. Rund 40 Schüler wurden damals durch das Versprühen von Reizgas verletzt. Sechs Personen mussten anschließend stationär in einem Krankenhaus behandelt werden. Nach dem Großeinsatz übernahm sogar die Staatsanwaltschaft Hannover die Ermittlungen. Die Frage zu den Kosten und wer sie zu tragen hat, blieb lange unbeantwortet.

Anzeige

Ein Rückblick:

Eine 13-jährige Schülerin nahm im Mai letzten Jahres versehentlich Reizgas mit in die Schule, da sie die Jacke einer Angehörigen trug. Das Kind hantierte mit dem Reizgas im Schulgebäude herum und überließ das Tierabwehrspray unter anderem zwei Schülerinnen im Alter von 13 und 14 Jahren. Diese Beiden sprühten dann mit dem Reizgas in den Räumen der Oberschule herum. Dadurch verteilte sich das Reizgas im betroffenen Schulkomplex und diverse Schüler litten im Anschluss unter Atemnot. Vorsichtshalber wurde das betroffene Schulgebäude von der Polizei und der Freiwilligen Feuerwehr evakuiert. Etwa 1.500 Personen mussten das Schulzentrum verlassen. Die beiden Tatverdächtigen wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen an die Erziehungsberechtigten übergeben. Die Polizei leitete Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung ein.

Glimpflich ging die Aktion für die 13-jährige Schülerin aus, da sie noch nicht schuldfähig war – anders als die damals 14-Jährige. „Diese wurde an die Jugendgerichtshilfe vermittelt, bei der Gespräche mit der Schülerin geführt wurden“, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage von Con-nect.de. Des Weiteren musste die 14-Jährige laut Staatsanwaltschaft dort einen Aufsatz über ihre Taten schreiben. „Die Ermittlungen unsererseits haben wir nicht weiterverfolgt“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft weiter, „Es lag keine böse Absicht vor, mit der jemand verletzt werden sollte, außerdem waren die Verletzungen der Mitschüler nicht schwerwiegend. Daher reagieren wir in diesem Fall nicht so scharf.“

Was ist mit den Einsatzkosten?

Scharf könnte jedoch die Frage der Kostenübernahme für den Einsatz sein. Diese Kosten werden durch die Kommune, sprich die Stadtverwaltung Barsinghausen, ermittelt. Hier fragte die Redaktion mehrfach nach – erst nach über einem Jahr sah sich die Stadtverwaltung zu einer Antwort bereit.

„Der Feuerwehreinsatz war als Einsatz zur Hilfeleistung abweichend von § 29 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Nieders. Brandschutzgesetz -NBrandSchG-) vom 28. Juli 2012 (Nds GVBl. Nr. 16/202) in der derzeit geltenden Fassung gebührenpflichtig“, heißt es nun auf erneute Nachfrage von Con-nect.de, „Weil er nach Auffassung der Stadtverwaltung durch grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden ist.“ Die Ermittlung der abrechnungsfähigen Kosten des Einsatzes werden derzeit noch einer kritischen Würdigung unterzogen, um Rechtssicherheit bei der Durchführung des nachfolgenden Verwaltungsverfahrens sicherzustellen, so ein Sprecher der Verwaltung weiter. Weiter erklärt der Stadtsprecher: „Die Kosten liegen im unteren fünfstelligen Bereich und werden den Verursachern in Rechnung gestellt. Weitere Auskünfte können im laufenden Verfahren derzeit nicht erteilt werden.“