Eckerde/Barsinghausen
Die Barsinghäuser FDP hatte im Mai die Diskussion um das Wasserwerk Eckerde neu aufgerollt. Nun haben Feed Wellhausen (FRaktionsvorsitzender) und Jörn Benseler "nach vielfältigen Überlegungen, Gesprächen und Studium der verfügbaren Unterlagen" die Position schriftich zusammengefasst.
Die unternehmerische Selbständigkeit der Stadtwerke als Betreiber des Wasserwerks muss erhalten bleiben.
Die Entscheidungen über unsere Wasserversorgung müssen in unserer Hand bleiben. Veräußern wir das Wasserwerk oder gar die Stadtwerke, geben wir die Einflussnahme auf unsere Wasserversorgung auf. Es ist nicht auszuschließen, dass dann Prioritäten aus ortsfremden unternehmerischen Gründen gesetzt werden, die Nachteile für die Bürger und Bürgerinnen von Barsinghausen nach sich ziehen.
Eine Schonung des Grundwassers zur Versorgung Barsinghausens muss gewährleistet sein.
Es wird angedacht, Trinkwasser, das die Stadtwerke erzeugen, das aber nicht aktuell benötigt wird, an andere Versorger zu veräußern. Das lehnen wir ab, weil: • Der Grundwasserspiegel zulasten von Natur und Landwirtschaft gesenkt würde, • die Technik des Wasserwerks durch die Aufbereitung dieses Trinkwassers zusätzlich belastet und damit verschlissen würde, • wir ggf. in eine Zwangsverpflichtung zur Lieferung kommen würden.
Das künftige Aufbereitungsverfahren muss eine wirksame Entfernung von Nitrat und Sulfat sicherstellen.
Das neue Wasserwerk wird wahrscheinlich 50 Jahre oder länger mit dem heute zu entscheidenden Verfahren arbeiten. Es gilt deshalb, heute vorsorglich und mit Weitblick zu entscheiden. Es ist nicht auszuschließen, dass die Einbringungsmenge von Nitrat in das Grundwasser weiter ansteigt. Weiterhin ist nicht sicher, ob die für die Vermeidung der Umwandlung des Nitrats in Sulfat im Boden vorhandenen Stoffe über den Nutzungszeitraum des Wasserwerks stets vorhanden sein werden. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass die gesetzlichen Grenzwerte für Nitrat / Sulfat im Trinkwasser weiter gesenkt werden. Das heute auszuwählende Verfahren muss also in der Lage sein, beide Stoffe zu entfernen. Wir halten das für die Zukunft der Versorgung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser für unabdingbar.
Neubau statt einer Modernisierung im Bestand
Zur Sicherstellung der Versorgung während der Bau-/Modernisierungsphase benötigen wir ein sicher arbeitendes Wasserwerk. Das ist nur zu gewährleisten, wenn das heutige Werk arbeitet, bis ein neues arbeitsfähig fertig gestellt ist.
Neubau an neuem Standort
Aus dem Vorgenannten folgt, dass das neue Wasserwerk einen neuen Standort braucht. Der sollte nahe beim alten Wasserwerk liegen, um die Einleitung in das bestehende Leistungsnetz zu erleichtern. Zudem können Räume des bisherigen Wasserwerks für periphere Arbeiten weiter genutzt werden.
Zusammenarbeit mit anderen Versorgern als Option ermöglichen
Mit anderen Versorgern sollte eine mögliche Zusammenarbeit geprüft und als Option ermöglicht werden, um sich gegenseitig beispielsweise bei personellen Engpässen auszuhelfen, um selten gebrauchte, teure Gerätschaften o.ä. nicht an jeder Stelle vorhalten zu müssen und so weiter.
Eine ausreichende Speicherkapazität von Trinkwasser muss eingerichtet werden.
Ausreichende Speicherkapazität von Trinkwasser ist notwendig, um den Zeitraum mit erhöhter Abnahme zu überbrücken. Auch hier kann die Zusammenarbeit mit benachbarten Versorgern sinnvoll sein, sofern die Leitungen kostengünstig zu bauen und zu erhalten sind.
Die zeitliche Realisierung und die Folgen angemessen berücksichtigen.
Ein wichtiger Meilenstein ist die Genehmigung der Prozesswassereinleitung durch die Region Hannover. Entscheidend ist die Feststellung der umwelttechnischen Verträglichkeit. Auf den Genehmigungstermin hin sind die vorlaufenden Arbeiten abzustimmen, so dass nach Genehmigung umgehend mit der praktischen Umsetzung begonnen werden kann. Die Genehmigung ist für Februar 2020, also in 5 Monaten, zu erwarten. Setzt man die erwartete Lebensdauer des Wasserwerks ins Verhältnis zu den 5 Monaten, ist nicht zu verstehen, warum heute eine endgültige Festlegung auf ein Verfahren erfolgen muss, das im „worst case“ nicht genehmigt wird. Richtig ist es aber, jetzt die Beschlüsse zu fassen, die uns zielstrebig der Erfüllung der oben genannten Forderungen näherbringen.