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„Fake-Anruf“ – Unbekannter täuscht Suizidversuch mit Schusswaffe vor

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Barsinghausen. Am Dienstag erhielt die Wache der Polizei in Barsinghausen einen Anruf einer bislang nicht ermittelten Person, die sich für einen 16-jährigen aus Barsinghausen ausgab. Angeblich hatte er sich in den Besitz einer Schusswaffe des Vaters gebracht und wolle sich nun in seiner Wohnung an der Egestorfer Straße damit erschießen. Neben einem Streifenwagen der Polizei Barsinghausen wurden zur Unterstützung sechs weitere von den Kommissariaten Wunstorf, Springe, Ronnenberg und Garbsen sowie ein Einsatzkommando aus Hannover eingesetzt.

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Über die Wache konnte der vermeintliche Anrufer über eine Rufnummer, die der Polizei aus einem anderen Verfahren vorlag, zurückgerufen werden. Dieser zeigte sich von dem Anruf mehr als überrascht und bestritt vehement, Suizidgedanken zu haben oder gar im Besitz einer Schusswaffe zu sein. Zwischenzeitlich war die Egestorfer Straße bereits durch die Polizei abgesperrt worden. Der 16-Jährige wurde aufgefordert, am Telefon zu bleiben, sich mit erhobenen Händen vor das Wohnhaus zu begeben und den weiteren Anweisungen der Polizei zu folgen. Sichtlich geschockt befolgte dieser diese Aufforderung und konnte dann gesichert werden. Eine Schusswaffe führte der 16-Jährige nicht bei sich und eine solche wurde später im Rahmen einer Durchsuchung auch nicht im Haus gefunden.

Die Polizei geht tatsächlich davon aus, dass der Anruf durch eine unbekannte Person vorgetäuscht wurde und ermittelt nun wegen des Missbrauches von Notrufen. Sollte der tatsächliche Anrufer ermittelt werden muss dieser nicht nur mit einer Geldstrafe oder Freiheitstrafe von bis zu einem Jahr rechnen, sondern wohl auch die Kosten des Polizeieinsatzes tragen.

Abgesehen von den rechtlichen Konsequenzen weist die Polizei ganz deutlich darauf hin, dass es sich bei solchen „Fake-Anrufen“ in keiner Weise um Dumme-Jungen-Streiche handelt, sondern aufgrund der zunächst anzunehmenden ernsthaften Einsatzlage auch eine Gefährdung des vermeintlichen Anrufers sowie unter Umständen auch Unbeteiligten bedeutet.

In diesem Fall ist es dem glücklichen Umstand zu verdanken, dass der 16-Jährige direkt erreicht werden konnte und sich darüber hinaus auch absolut kooperativ verhielt.

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